Wenn sich die Wege trennen sollen, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse
Meine Leistungen im Familienrecht
Als Rechtsanwältin, die seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts zahlreiche Trennungen, Scheidungen, Umgangs- und Unterhaltsverfahren juristisch begleitet hat, biete ich bei allen Fragen des Getrenntlebens von Ehepaaren und nichtehelichen Paaren eine empathische und kompetente Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen, außergerichtlich und gerichtlich bundesweit vor allen deutschen Familiengerichten an.
Mein Beratungs- und Leistungsspektrum umfasst vor allem diese familienrechtlich relevanten Themen: • Scheidungsrecht, Verfassen und Prüfen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Scheidungsverfahren • Sorgerecht und Umgangsrecht, Verfassen und Prüfen von Umgangsvereinbarungen Sorgerechts- und Umgangsverfahren • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt Prüfung, Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen • Vermögensaufteilung bei Trennung und Scheidung, Zugewinn, Güterrecht • Versorgungsausgleichsansprüche • Adoptionsrecht, Vaterschaft • Vormundschaft und Pflegschaft • Testamente und Erbfolge im Kontext des Familienrechts

Einvernehmlich und respektvoll getrennt oder geschieden
Bedeutung einer einvernehmlichen Trennung
Eine einvernehmliche Trennung bzw. Scheidung bedeutet, dass Sie und Ihr*e Partner*in eine außergerichtliche Einigung über alle juristisch zu regelnden Angelegenheiten anstreben.
So behalten Sie nicht nur die bessere Kontrolle über den gesamten Verlauf, sondern können auch Entscheidungen treffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und denen Ihrer Familie am besten entsprechen.
Außerdem können Sie bei der Wahl einer einvernehmlichen Scheidung Zeit und Geld sparen, da Sie somit die oft langwierigen und kostspieligeren Gerichtsverfahren vermeiden und den gesamten Prozess des Auseinandergehens beschleunigen.
Wichtig zu wissen ist für Sie an dieser Stelle, dass es im Scheidungsrecht auch bei einvernehmlichen Fällen keinen gemeinsamen Anwalt gibt, auch wenn dies missverständlich so oft formuliert wird. Ein gemeinsamer Anwalt bedeutet in diesem Fall nichts anderes, als dass nur einer das Mandat erteilt und der andere Partner den sodann ausgearbeiteten Regelungen zustimmen muss.

Mit einer individuellen
Scheidungsfolgenvereinbarung in eine faire Zukunft für alle
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Trennung
Eine einvernehmliche Trennung und Scheidung funktioniert dann, wenn trotz aller bestehenden Problemen und emotionalen Schieflagen noch eine gute Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer /Ihrem Expartner*in möglich ist.
Zu wichtigen Themen wie Sorgerecht, Umgang, Unterhalt sowie der Auseinandersetzung vorhandener Vermögenswerte, der gemeinsamen Wohnung und dem sog. Hausrat muss beiderseits das Bedürfnis bestehen, zu übereinstimmenden Vereinbarungen zu gelangen.
In einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung, die ich für Sie als Ergebnis von unseren Verhandlungen erstelle, können Sie nahezu alles vereinbaren, was Sie für fair, angemessen und nötig erachten. Das Gesetz gibt Ihnen hier eine weitreichende Gestaltungsfreiheit.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird sodann in den meisten Fällen notariell beurkundet. Der eigentliche Scheidungstermin dauert dann selten länger als 15 Minuten.

Wenn eine einvernehmliche Trennung nicht mehr möglich ist
Streitige Trennung und Scheidung
Sollten Sie beide gemeinsam einen ersten Beratungstermin wünschen, bei dem sich bereits sehr unterschiedliche Interessen offenbaren, werde ich Sie genau über die juristisch mögliche und für Sie sinnvolle weitere Vorgehensweise beraten.
Meine systemische Arbeit gepaart mit der anwaltlichen Interessenvertretung Ihrer juristischen Anliegen ist immer dann möglich, wenn Ihr*e Partner*in einen eigenen Rechtsanwalt bzw. eine eigene Rechtsanwältin beauftragt hat. Im Falle der Begleitung Ihrer streitigen Familiensache biete ich Ihnen mit meinen systemischen Beratungstechniken, dass Ihr ganzes umgebende System mit einbezogen wird, was ein Rechtsbeistand ohne systemischen Hintergrund in der Regel nicht leistet.
Allerdings ist zu betonen, dass ich nicht als gemeinsame Rechtsanwältin für beide Partner*innen agieren kann, sondern nur über allgemeine juristische Fragen zu familienrechtlichen Gegebenheiten und Verfahrensabläufen beraten kann. Bei Konfliktsituationen, die das Potenzial für sich widerstreitende juristische Interessen bergen, kann ich Rechtsbeistand nur eine*r Partner*in sein.
Alle Details und Ersteinschätzung
Sollten Sie Interesse an meiner juristischen oder systemischen Beratung haben, helfe ich Ihnen gerne bei Ihren persönlichen Anliegen im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs. Danach werde ich Ihnen weitere Informationen geben können, in welche Richtung die anstehende Beratung idealerweise gehen sollte und was für Sie individuell nötig und möglich sein wird.
Kontaktieren Sie mich dazu gerne telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.